Auszug aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung:
„Die Arbeit überzeugt durch ihre formale Ausprägung einer Seebrücke als Rundweg auf der Ostsee. Die ovale oder schleifenförmige Grundform kann als wiedererkennbares Zeichen, evtl. sogar als Marke für Timmendorfer Strand, den Ort in Szene setzen. Hierdurch kann sie in großen Teilen dem Anspruch der zu haltenden Veranstaltungen als Destination gerecht werden.
Mit der Grundform generieren die Verfasser sowohl eine Außenzone als auch eine innenliegende Ostseearena. Die Nutzung als Arena, wobei die Brücke als Zuschauerpodest dienen kann, wurde kontrovers diskutiert, insbesondere im Hinblick auf ihre Maßstäblichkeit und Anzahl der Stützen. Auf Kosten der Zeichenhaftigkeit, auch illuminiert in der Nacht, verliert man in diesem Strandabschnitt in Teilen den freien Blick auf die offene See. Die sich daraus ergebenden vielfältigen Integrationspunkte bzgl. Aktions- und Veranstaltungsorte werden gut in den Entwurf eingebunden, […]. Die Algenfarm wird als ein besonders innovativer Ansatz der Sichtbarmachung von Nahrungsketten interpretiert. […]“