Protokoll der Preisgerichtssitzung:
„Die gewünschten Wohneinheiten in einer Hofform zu gruppieren kommt der Zielsetzung „lebendige Nachbarschaft“ sehr nahe und greift das Thema der städtebaulichen Grundstruktur des Marktes Perlesreut auf. Durch Konzentration der Baumassen auf dem südlichen Planungsgebiet und der entsprechend frei gelassenen Flächen im Norden entsteht eine spannende Zonierung mit einer hohen Freiraumqualität in den steileren Hangbereichen.
Die Freiflächengestaltungsstruktur lässt insgesamt einen hohen Freizeitwert unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte erwarten. Durch diese städtebauliche Grundfigur können alle Wohnungen über den räumlich gut formulierten Innenhof eine sehr gute Blickbeziehung in den Norden, ins Ohetal haben. Dadurch ergibt sich eine gute und schlüssige Zonierung in öffentliche, halböffentliche/ gemeinschaftliche und private Bereiche.
Die Fahrerschließung des Wohnprojektes erfolgt auf der Westseite von Süden her. Es werden durch diese Erschließungsstraße Carports an der Grundstücksgrenze und Stellplätze in den Gebäuden geschaffen. Die Wohnungen oberhalb dieser Stellplatzzone müssen darauf abgestimmt werden. Die Fußläufige Erschließung beginnt mit dem Lindenplatz als Auftakt an der Friedhofstraße; an dieser Zone sind folgerichtig auch die Gemeinschaftsflächen situiert, sowie die Erschließung des Gemeinschaftshofes.
Der Hof ist in zwei separate Flügel gegliedert, die durch entsprechende Erschließungskerne mit Aufzug, Treppe und Laubengang zu den Wohnungen erschlossen sind. Damit sind alle Einheiten (außer dem Obergeschoß des Doppelhauses) barrierefrei erreichbar. Die vorgeschlagene Bau- und Erschließungsstruktur lässt aufgrund ihrer Klarheit eine durchaus wirtschaftliche Realisierung erwarten. Durch die Zonierung in Hof, Laubengang und private, interne Erschließungsbereiche der Wohnungen und die nach außen orientierten Privaträume ergibt sich eine sehr schöne Abfolge von öffentlichen zu privaten Rückzugszonen.
Das gewählte System ermöglicht eine sehr hohe Variabilität an Wohnungstypen von Einzimmerwohnungen bis zum vorgeschlagenen Doppelhaus im Nordwesten. Den öffentlichen Bereichen, bzw. den Stellplätzen ist im Westflügel eine Erdgeschosszone zugeordnet, in der gemeinschaftliche Nutzungen, vermietbare Flächen und weitere Sondernutzungen, bis hin zu gewerblichen/beruflichen Tätigkeiten möglich sind. Die genauere Differenzierung ist auch hier flexibel. Durch die vorgeschlagene Nutzungsstruktur ist eine hohe Lebendigkeit im Quartier möglich, bzw. zu erwarten und ein Angebot für die engere Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten gegeben.
Eine Bauabschnittsbildung ist bei diesem Projekt grundsätzlich möglich. Dabei wäre es sehr wünschenswert, bzw. zwingend erforderlich, dass bereits im ersten Bauabschnitt eine Hofsituation entsteht. Eine mögliche Bauabschnittsbildung wäre bei der vorgeschlagenen Erschließungszäsur im Norden denkbar.
Insgesamt trifft die Arbeit mit ihrer vorgeschlagenen räumlichen Struktur, entwickelt aus der vorgefundenen Siedlungsstruktur des Ortes in hohem Maße das Thema „lebendige Nachbarschaften“.
Damit ist ein modellhafter Beitrag für verdichtetes Wohnen im ländlichen Raum möglich.“