Auszug aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung:
„Die Arbeit geht sehr konsequent von einem weitgehenden Erhalt und einer sukzessiven Umnutzung der bestehenden Hallen aus. Damit ergibt sich ein spannendes, innovatives städtebauliches Grundgerüst, dessen Mittelpunkt die Baumwollhalle mit alter Weberei und das Kesselhaus mit angegliederten Gebäuden bildet. Damit wird den Anforderungen des Denkmalsschutzes in vollem Umfang Rechnung getragen.
Die Sukzessionsfläche bleibt erhalten und wird nach Westen bis zur Nord-Südachse vergrößert. Diese Entwicklung dieser Fläche soll weitgehend sich selbst überlassen werden.
Die Lage der gewerblichen Flächen im Osten ist gut nachvollziehbar und wird durch den in die Spinnereihalle integrierten Nachversorger von den entstehenden Wohneinheiten getrennt. Die Nutzung der zu erhaltenden Zweizylinderspinnerei vor allem für Oldtimer und die gläserne Werkstatt wird positiv gesehen. […]
Die Vernetzung mit der Umgebung und die Orientierung zur Ortsmitte ist durch Straßen-, Fuß und Radwegesystem sehr gut gelöst.
Besonderes Merkmal dieser Arbeit ist, dass die tragende Konstruktion der Spinnerei im Norden und der Weberei im Osten erhalten bleibt und – nach Zwischennutzung – sukzessive in dieses Gerüst flexible und erweiterbare Wohnelemente und auch Einheiten für Startups und nicht störendes Gewerbe eingebaut werden.[…]“